Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs.1 LHundG NRW

 
 

 
Halter von Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander benötigen eine umfangreichere Sachkundeprüfung als die Halter der großen Hunde nach § 11 LHundG NRW.

 

Dr. Gundel Schumacher und Dr. Cornelia Teichgräber sind vom Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW anerkannt, Haltern von Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1 LHundG NRW die Sachkunde zu bescheinigen.
Termine zu Abnahme der Sachkundeprüfung werden individuell vereinbart (0201-8405800 oder 0201-8405782 oder praxis@drteichgraeber.de ).

 

 

 

Außer der Sachkundeprüfung können Dr. Gundel Schumacher und Dr. Cornelia Teichgräber auch die  Verhaltensprüfung / Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1 LHundG NRW abnehmen. Sie sind dafür vom Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW autorisiert.

 

E-Mail: Dres. Schumacher & Teichgräber

Telefon: 02 01 / 8 40 57 82